Häufig gestellte Fragen
Alles, was Sie über Steuerregeln wissen sollten
Wann muss ich in der Schweiz eine Steuererklärung einreichen?
Natürliche Personen in der Schweiz reichen in der Regel jährlich eine Steuererklärung beim zuständigen Kanton bis Ende März oder April ein. Ausnahmen können kantonal variieren.
Welche Unterlagen benötige ich für die Steuererklärung?
Sie benötigen Lohnausweise, Bankbescheinigungen, Bescheide zu Versicherungsprämien sowie Nachweise für berufs- oder gesundheitsbedingte Auslagen.
Wie kann ich Abzüge geltend machen?
Abzüge sind möglich für berufsbedingte Kosten, Krankheits- und Unfallkosten sowie für Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen. Kantone bieten unterschiedliche Pauschalen.
Was passiert, wenn ich die Frist versäume?
Bei Fristüberschreitung kann das Finanzamt Verzugszinsen oder Mahngebühren erheben. Eine Fristerstreckung kann bei berechtigtem Grund beantragt werden.
Kann ich die Steuererklärung digital einreichen?
Ja, viele Kantone unterstützen die elektronische Einreichung über eTax oder andere Online-Portale.
Wer kann für mich die Steuererklärung ausfüllen?
Sie können selbst ausfüllen oder einen Steuerberater beauftragen. Daxira bietet Ihnen persönliche Beratung und prüft Ihre Unterlagen.
Gibt es Fristen für Vorauszahlungen?
Ja, nach der Einreichung werden provisorische Steuerrechnungen erstellt. Vorauszahlungen sind gestaffelt während des Jahres zu leisten.
Welche Rolle spielt der Wohnsitzkanton?
Der Wohnsitzkanton ist primär zuständig für Ihre Steuerpflicht und legt Steuertarife und Abzüge fest.
Wie verläuft eine Steuerprüfung?
Das Steueramt kann Belege anfordern und Sachverhalte nachvollziehen. Eine geordnete Dokumentation erleichtert die Prüfung.
Kann ich Einsprache einlegen?
Bei Unstimmigkeiten können Sie gemäss kantonaler Vorschriften innerhalb einer vorgegebenen Frist Einsprache erheben.
Gibt es spezielle Regelungen für Selbstständige?
Selbstständige müssen Einnahmen und Ausgaben detailliert auflisten. Vorsorgebeiträge und Geschäftsaufwendungen sind abziehbar.
Wie funktioniert die Quellenbesteuerung?
Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung unterliegen der Quellenbesteuerung, die direkt vom Lohn abgezogen wird.
Wo finde ich Unterstützung bei komplexen Fällen?
Daxira bietet individuelle Beratung und begleitende Betreuung bei komplexen steuerlichen Fragestellungen.